Grenzübertritte und Überfahrten mit der Fähre im Mietwagen

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Ist der Grenzübertritt mit dem Mietwagen überhaupt möglich?

Bei Ihrer Urlaubsplanung haben Sie vielleicht vor, mit dem Mietwagen in ein Nachbarland zu fahren oder dorthin mit der Fähre überzusetzen oder auch mit dem Mietwagen vom Festland auf eine Insel zu reisen. Spontan und ungeplant geht das nicht, da ein Grenzübertritt grundsätzlich nur zwischen bestimmten Ländern möglich ist und vor allem von den Mietbedingungen des Autoverleihers abhängt. Enterprise lässt z.B. überhaupt keine Grenzübertritte zu, während die großen internationalen Autovermieter die zugelassenen Zielländer ausdrücklich in einer Liste nennen. Sie geben auch an, in welche Länder überhaupt keine Mietwagenfahrt möglich ist. Avis nennt z.B. in der Negativliste die ost- und südosteuropäischen Staaten Albanien, Bosnien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Island, Kosovo, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, die Türkei, die Ukraine und Weißrussland.

Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Anbieter bzw. bei dessen Online-Angeboten unter „Mietbedingungen“ oder „lokalen Mietbedingungen“ über die Regelungen für einen Grenzübertritt. Oft können Sie Grenzübertritte nicht online buchen, sondern müssen diese telefonisch beim jeweiligen Vermieter anmelden. Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem der großen internationalen Vermieter Alamo, Avis, Budget, Europcar, Hertz, Sixt z.B. in Spanien anmieten und dann nach Portugal weiterreisen möchten, dann gelten die lokalen spanischen Mietbedingungen des Autoverleihs. Fragen Sie auch bei kleineren, aber lokalen Autovermietern nach. Oftmals haben sie leichtere Konditionen für einen Grenzübertritt in die Nachbarländer.

Stellen Sie im ersten Schritt sicher, dass die Mietwagenfirma Grenzübertritte grundsätzlich gestattet. Im Kern geht es dabei um den Versicherungsschutz. Stellen Sie also sicher, dass das Mietwagenangebot einen länderübergreifenden Versicherungsschutz umfasst und dass dieser in Ihrem Zielland auch gilt. Achten Sie im jeden Fall darauf, dass die Grenzübertritte bzw. Zielländer auf Ihrem Voucher festgehalten werden und damit Bestandteil des Vertrages sind.

Denken Sie dabei auch an die verschiedenen Mietwagenklassen. Mit einem Kleinwagen ist ein Grenzübertritt eher möglich als mit einem Fahrzeug aus der Komfort- oder SUV-Klasse, das einem höheren Verlust- bzw. Diebstahlrisiko ausgesetzt ist. Oft dürfen Cabrios und Wagen der Luxusklasse das Land der Anmietung gar nicht erst verlassen, wie z.B. bei Europcar. Bei Avis z.B. dürfen Fahrzeuge der Marke Porsche nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefahren werden.

Die Leihwagenfirmen erheben teilweise zusätzliche Gebühren für Grenzübertritte. Sie können einmalig anfallen, aber auch pro Miettag berechnet werden. Zum Teil kann sich auch die Kaution empfindlich erhöhen.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch die maximale Mietdauer. In Europa beträgt sie in der Regel 28 Tage, in den USA dagegen sechs Wochen.

West- und Nordeuropa

Innerhalb von West- und Nordeuropa sind grenzüberschreitende Fahrten meistens kein Problem, da die Versicherung in EU-Staaten als auch in Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz und Norwegen gilt. Hertz nennt für den Ausgangspunkt Deutschland folgende Länder: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien einschließlich Nordirland), Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien (ohne Ceuta und Melilla), Schweden und die Schweiz. Bei anderen Verleihern fällt die Liste ähnlich aus, das eine oder andere Land kann aber wegfallen. Wenn Sie Ihren Leihwagen in einem dieser Länder anmieten und von dort aus in ein Nachbarland fahren, dann erkundigen Sie sich nach den lokalen Bedingungen. Sie können von den für Deutschland geltenden Regelungen abweichen.

Bei Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz und Norwegen können sich Änderungen in den EU-Zollbestimmungen negativ auf den Grenzübertritt auswirken. Erkundigen Sie sich deshalb nach dem aktuellen Stand.

Südwesteuropa

Zwischen Spanien und Portugal sind Tagesausflüge meistens problemlos möglich, sollten aber schon bei der Anmietung angekündigt werden.

Für Fahrten nach Italien verlangen die Autovermieter häufig eine höhere Selbstbeteiligung und eine höhere Kaution, da hier das Diebstahlrisiko erhöht ist. Wagen der Luxusklasse sind oft ausgeschlossen, was bei Hertz z.B. auf BMW, Mercedes, Cabrios und SUVs zutrifft.

Ost- und Südosteuropa

Die Versicherungsbedingungen für osteuropäische Ländern weichen von den west- und nordeuropäischen ab. Viele Autovermieter lassen Fahrten nach Polen, Tschechien etc. gar nicht erst zu, da das Verlustrisiko dort hoch ist. Manche Anbieter gewähren Grenzübertritte nach Osteuropa für bestimmte Fahrzeugkategorien ohne Zusatzgebühren, während andere Gebühren und erhöhte Kautionen erheben.

Avis und Budget erlauben Fahrten nach Tschechien, in die Slowakei, Ungarn, Polen, Slowenien, Kroatien ohne zusätzliche Gebühr. Mit Hertz können Sie nach Kroatien,Tschechien, Ungarn, Polen, Slowenien und in die Slowakei fahren, jedoch nicht als Einwegmiete und nicht mit den Marken wie Audi, BMW, Mercedes, VW und anderen Luxusmarken.

Caro Autovermietung lässt Fahrten nach Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, die Slowakei, Kroatien zu, allerdings mit einer höheren Selbstbeteiligung und einer höheren Kaution. Buchbinder Österreich lässt den Grenzübertritt in die Länder Slowenien, Kroatien, Tschechien und in die Slowakei gegen eine Tagesgebühr von € 12 und eine hohe Kaution zu.

Bei Budget sind auch Grenzübertritte nach Bulgarien, Russland, Weißrussland, Moldawien, Estland, Litauen und Lettland sind gegen eine Tagesgebühr von € 7,30 möglich.

Amerikanischer Kontinent

Auf dem amerikanischen Kontinent ist eine grenzüberschreitende Fahrt zwischen den USA und Kanada mit dem Mietwagen kein Problem. Dies gilt aber nur für Nordamerika. Ein Grenzübertritt nach Mexiko ist ausgeschlossen. In Mittel- und Südamerika lassen die Vermieter keine Grenzübertritte zwischen den einzelnen Ländern zu.

Keine Fahrten mit der Fähre oder dem Autoreisezug

Grundsätzlich lassen Autovermieter keine Fährüberfahrten, z.B. zu den griechischen Inseln, zu. Das gilt nicht nur für länderübergreifende Fahrten, sondern auch für Fährverbindungen innerhalb eines Landes. Ebenso wenig werden Reisen mit Autozügen, z.B. im Eurotunnel, erlaubt. Da die Vermieter ein zu hohes Risiko für Beschädigungen beim Auf- und Abfahren bei diesen Transportmitteln sehen, setzen sie den Versicherungsschutz für diese Transporte aus. Erkundigen Sie sich aber vorab bei der Fähr- oder Eisenbahngesellschaft nach einer Zusatzversicherung, die Sie dann selber für Ihr Mietfahrzeug abschließen können.

Ausnahmen: Überfahrten auf deutsche, spanische und italienische Inseln, in Nordamerika und in Neuseeland.

Fährüberfahrten auf deutsche Inseln gibt es z.B. bei dem Vermieter Buchbinder in Verbindung mit dem Veranstalter FTI. Dabei fällt eine Gebühr von € 10 an, und Sie müssen die Überfahrt vorher anmelden.

Vom spanischen Festland aus sind Fährüberfahrten mit dem Leihwagen auf die Kanarischen Inseln ohne Zusatzgebühren möglich.

Einige Vermieter gewähren Fahrten vom italienischen Festland nach Sizilien und Sardinien. Dies ist aus den Mietbedingungen ersichtlich.

Zwischen den USA und Kanada ist eine Überfahrt mit der Fähre mit dem Leihwagen möglich. Erkundigen Sie sich aber trotzdem vorsichtshalber vorab beim Vermieter.

In Neuseeland sind Überfahrten zwischen den beiden Inselteilen bei lokalen Anbietern möglich. Jucy Rentals bietet ein Paket an, das die Nutzung der Interisland Fähre einschließt. Der Autovermieter Maui lässt Fährüberfahrten zwischen den beiden Inseln zu, allerdings nicht bei Einwegmieten.

Einwegmieten

Bei einer Einwegmiete geben Sie Ihr Mietauto nicht wieder am Ausgangsort, sondern an einem abweichenden Zielort ab. Das ist mit hohen Kosten verbunden, da die Leihwagenfirma das Fahrzeug dann zurückführen muss. Länderübergreifend bieten die Firmen dies meist gar nicht an.

Hohes Eigenrisiko bei Verstößen

Wenn Sie trotz fehlenden Versicherungsschutzes auf eine grenzüberschreitende Fahrt machen und dabei einen Unfall oder einen Schaden haben, müssen Sie in voller Höhe dafür aufkommen. Aus dem Polizeibericht geht hervor, in welchem Land der Unfall oder Schaden eingetreten ist, sodass den Ort des Geschehens dann kaum vertuschen können.

Sollten Sie es trotzdem ohne Versicherung auf eine Fähre oder einen Autozug wagen, dann seien Sie sich bewusst, dass Sie für sämtliche Schäden haften, die bei diesen Transportarten entstehen. Dies gilt vom Aufsetzen des ersten Rades auf die Fähre bzw. den Zug bis zum Verlassen des letzten Fahrzeugrades.

Immer mehr Mietfahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Damit kann der Vermieter den Standort des Wagens feststellen und im Falle eines unberechtigten Auslandsaufenthaltes auch stilllegen.

Alternative: Neuanmietung im Zielland

Wenn Sie auf zu große Schwierigkeiten stoßen, dann empfiehlt es sich, in jedem Land einen neuen Leihwagen anzumieten anstatt mit einem Fahrzeug mehrere Länder zu bereisen. Nach einer Fährüberfahrt können Sie Ihr Fahrzeug bei den meisten Vermietern gegen ein Gebühr gleich am Hafen im Empfang nehmen.