Mietwagen Versicherung – welche braucht man wirklich?

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Mit dem Auto durch fremdes Land fahren, ständige Mobilität und Freiheit genießen und in Gegenden unterwegs sein, in denen keine Touristen zu finden sind? Der Traum vieler Urlauber. Immer mehr Reisende entscheiden sich für den Mietwagen im Ausland. Doch wer sich mit der Thematik befasst, wird relativ schnell feststellen, dass es zahlreiche Angebote und noch mehr Versicherungspakete gibt.

Mietwagenversicherungen im Überblick

Die Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherungen werden im Ausland als sogenannte CDW (Collision Damage Waiver) oder auch VDI (Vehicle Damage Insurance) bezeichnet und stellen eine absolute Notwendigkeit dar. Diese Mietwagen Versicherung deckt Schäden ab, die nicht nur von Dritten, sondern auch vom Fahrer selbst verursacht wurden. Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Schäden abgedeckt werden: Grobe Fahrlässigkeit (Fahren unter Alkoholeinfluss), der Verlust der Wagenschlüssel oder auch Getriebeschäden sind im Regelfall nicht abgedeckt.

Die Leistungen der Versicherungsanbieter sind jedoch nicht alle ident. Zu beachten ist im Vorfeld die Frage nach der Selbstbeteiligung. Es gibt Versicherungen, die einen Selbstbehalt beinhalten und auch wieder Verträge, die keinen Selbstbehalt haben. In den Vereinigten Staaten gibt es im Regelfall nur Vollkaskoversicherungen mit Selbstbehalt; in Europa hat der Kunde mitunter die Wahl, ob er eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählt. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach dem Vermieter und auch der Fahrzeugklasse. Versicherungen, die einen Selbstbehalt beinhalten, sind im Regelfall günstiger, stellen jedoch im Schadensfall – wenn der Selbstbehalt eine prozentuelle Höhe ausmacht – ein finanzielles Risiko dar. Es gibt jedoch auch Selbstbeteiligungen, die eine fixe Summe betragen; so muss der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt – beispielsweise 300 Euro – bezahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Schaden 1.000 Euro oder 10.000 Euro beträgt. Liegt der Schadensbetrag unter 300 Euro, muss der Versicherungsnehmer die gesamte Summe bezahlen.

Die Haftpflichtversicherung

Neben der Vollkaskoversicherung ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Dabei spielt die Deckungssumme die größte Rolle. Die Deckungssumme deckt am Ende den vom Fahrer verursachten Schaden an Personen oder Gegenständen, die sich nicht im Auto befinden. In Europa gibt es sogenannte Mindest-Deckungssummen; in den Vereinigten Staaten variieren die Deckungssummen je nach Bundesstaat und sind – im Vergleich zu europäischen Werten – relativ niedrig angesetzt. In südamerikanischen sowie asiatischen Ländern gibt es keine gesetzliche Regelung. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro zu wählen.

Die Diebstahlversicherung

Ebenfalls von enormer Wichtigkeit: die Diebstahlversicherung. Jene greift aber im Regelfall nur beim Diebstahl des Wagens. Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen werden, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz. Diebstahlversicherungen gibt es ebenfalls mit oder ohne Selbstbehalt.

Die Glas- und Reifen-Versicherung

Schäden an Reifen, Glas, Unterboden oder Reifen werden – je nach Versicherungsanbieter – nicht automatisch über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. In vielen Fällen ist daher ein eigener Versicherungsschutz notwendig. Wichtig ist, dass im Vorfeld geklärt wird, ob die Vollkaskoversicherung jene Leistungen abdeckt oder mitunter eine zusätzliche Versicherung – eben eine Glas- und Reifen-Versicherung – notwendig ist.

Die Zusatzversicherung vor Ort

Den Reisenden wird gerne – oft vor Ort – eine Zusatzversicherung empfohlen. Zu beachten ist, dass jene Zusatzversicherung, wenn bereits im Vorfeld eine Vollkasko- bzw. andere Versicherung gewählt wurde, nicht notwendig ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Versicherungsunterlagen mitzuführen und dahingehend Vergleiche anzustellen, ob die Zusatzversicherung tatsächlich andere Leistungen beinhaltet oder ob es sich um Leistungen handelt, die bereits mit den bereits abgeschlossenen Versicherungen gewählt wurden.

Der Vergleich

Auf der Suche nach der passenden Mietwagenversicherung wird der Urlauber relativ schnell feststellen, dass es zahlreiche Versicherungsgesellschaften und unzählige Angebote gibt. Wer sicher sein will, dass er am Ende den besten Versicherungsvertrag gewählt hat, sollte die zahlreichen Angebote daher vergleichen. Dabei spielen vor allem die Höhe des Selbstbehaltes, die Deckungssummen sowie auch die im Leistungskatalog ersichtlichen Schadensübernahmen eine wesentliche Rolle. All jene Faktoren sollten sodann gegenübergestellt und mit den Kosten der Versicherung verglichen werden.

Günstige Versicherungen sind jene, die alle Leistungen präsentieren und nicht solche Verträge, die verschiedene Leistungen ausgrenzen. Bei derartigen Angeboten spricht man nicht von günstigen, sondern leistungsangepassten Versicherungen, die mitunter – wenn man an den falschen Stellen spart – im Schadensfall teuer werden können. Ob der Versicherungsnehmer lieber eine Mietwagenversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählt, bleibt am Ende Geschmacksache. Ratsam ist, dass es sich beim Selbstbehalt um eine bereits bekannte Maximalsumme handelt, prozentuelle Selbstbehalte sollten vermieden werden.

Was ist vor der Inanspruchnahme des Mietwagens zu beachten?

Der Mieter muss vor dem ersten Fahrtantritt einen Rundgang um seinen Mietwagen machen und des Weiteren den Zustand des Autos überprüfen. Kratzer, etwaige Dellen oder Schäden, die bereits vor der ersten Fahrt sichtbar sind, müssen vermerkt und dem Vermieter schriftlich vorgelegt bzw. in weiterer Folge vom Vermieter bestätigt werden, dass jene Schäden bereits vor dem Mietverhältnis vorhanden waren.

In vielen Fällen gibt es die sogenannte Tankregelung. Das bedeutet, dass der Mietwagen vollgetankt retourniert wird. Jedoch muss dieser Passus im Vertrag enthalten sein. Bei derartigen Regelungen erhält der Mieter auch seinen Wagen vollgetankt zu Beginn seiner Reise. Ist der Tank nicht voll, muss dies ebenfalls bemerkt und in weiterer Folge vermerkt werden. Auch hier ist eine schriftliche Vorlage bzw. Bestätigung des Vermieters notwendig, damit der Mieter am Ende den Wagen nicht selbst vollgetankt zurückbringen muss.

Tipp: Mietautos lassen sich im Regelfall nicht ohne Kreditkarte mieten. Wichtig ist, dass im Vorfeld Informationen eingeholt werden, welche Kreditkarten genommen werden bzw. ob noch weitere Dokumente, wie etwa Personalausweis oder Reisepass wie Führerschein, erforderlich sind.

Viele Autovermieter haben sogenannte Altersgrenzen; das heißt, dass die Mieter nicht jünger als 21 bzw. 25 Jahre sein dürfen. In Spanien gibt es auch ein Höchstalter – dieses liegt bei 79 Jahren. Wer die Altersgrenze nicht erfüllt, muss – je nach Anbieter – entweder höhere Kosten (Sonderzahlung auf Grund nicht erfüllter Altersgrenze; sogenannter Risikozuschlag) bezahlen oder auf den Mietwagen verzichten. Zu beachten ist, dass ein Auto nur dann gemietet werden kann, wenn der Führerschein bereits ein Jahr alt ist.

Tipp: Wer darf fahren? Wer sich während der Reise mit seinem Partner abwechseln möchte, sollte im Vorfeld die Versicherungsunterlagen studieren. Viele Versicherungen gewähren nur dann einen Schutz, wenn der Versicherungsnehmer fährt; fährt jedoch der Beifahrer, haftet die Versicherung nicht.

Was passiert bei einem eingetretenen Schadensfall?

Bevor noch eine Unterschrift auf den Versicherungsvertrag gesetzt wird, sollte unbedingt die Thematik geklärt werden, welche Vorkehrungen im Schadensfall zu treffen sind. Ratsam ist, vor allem im Ausland, die Polizei zu rufen und einen Unfallbericht auszufüllen. Dabei genügt – in Europa – der sogenannte Europäische Unfallbericht. Wichtig ist, dass die Schäden, die im Rahmen des Unfalls entstanden sind, fotografiert werden. Natürlich muss auch die Versicherung in Kenntnis gesetzt werden. Je nachdem, welche Anforderungen im Schadensfall zu erfüllen sind, muss am Ende der Versicherungsnehmer reagieren.

Vorsicht Abzocke!

  • Kilometerbegrenzungen oder Bearbeitungsgebühren sind unüblich!
  • Im Mietpreis sollten bereits alle Steuern enthalten sein!
  • Reinigungskosten können anfallen, müssen aber im Vorfeld extra erwähnt bzw. angeführt werden; nachträgliche Reinigungskosten sind nicht erlaubt!
  • Zahlreiche Firmen lassen Geldstrafen für Verkehrsdelikte oder auch unbezahlte Parkgebühren von der Kreditkarte des Versicherungsnehmers abbuchen. Dabei erfolgen die Abbuchungen automatisch und ohne Nachfragen; in vielen Fällen verrechnen die Firmen zudem noch sogenannte Verwaltungsgebühren, sodass die Geldstrafen oft bis zu 20 Prozent teurer ausfallen können!
  • Extra-Kosten für Kindersitz oder Navigationssystem sind üblich; im Regelfall müssen jene Extras aber nicht angemietet werden. Der Mieter darf sehr wohl seinen eigenen Kindersitz bzw. das eigene Navigationssystem verwenden.

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